AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.   Für die Lieferung und den Verkauf unserer Produkte und für die Erbringung von Dienstleistungen durch uns gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2.  Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung unserer Produkte an den Kunden bzw. die Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen.

3.  Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

5.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebote und Abschlüsse

1.  Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.  Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Ausführung des Auftrages zustande.

3.  An bis zum Vertragsschluss dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Materialien, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulation, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Wir sind berechtigt, die Herausgabe vorgenannter Unterlagen einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke zu verlangen, wenn unser Kunde diese Unterlagen nicht mehr benötigt oder wenn uns eine missbräuchliche Verwendung dieser Unterlagen bekannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht daran ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.

§ 3 Änderungsvorbehalt

Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen von unseren Angaben über die Quantität, Messungen, Gewicht und Qualität der Kaufsache bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleiben ferner handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen von unseren Angaben über die Erbringung unserer Dienstleistungen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1.  Alle Preise sind in EUR, beinhalten die Verpackungskosten und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten trägt der Kunde.

2.  Für die Berechnung gelten am Tage der Lieferung gemäß Preisliste gültigen Preise und Bedingungen.

3.  Eine angemessene Anpassung der Preise bei Änderungen der Lohn- und Materialkosten nach Abschluss des Vertrages bleibt vorbehalten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.  Aufträge, welche einen Auftragswert von Euro 5.000,00 netto übersteigen, werden erst nach Zahlungseingang ausgeführt.

5.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Dies gilt sowohl für Hauptrechnungen als auch für Teil- und Folgerechnungen.

6.  Bei Überweisungen und Zahlung per Scheck gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.

7.  Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, laufende Aufträge des Kunden nicht auszuführen.

8.  Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

9.  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung

1.  Über Verzögerungen derder Lieferzeiten für unsere Produkte oder die Erbringung unserer Dienstleistungen wird der Kunde unverzüglich schriftlich informiert. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2.  Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.  Versandweg und Versandart einschließlich der damit verbundenen Versandkosten werden von uns gewählt. Es steht uns frei, Wünsche des Kunden in Bezug auf Versandweg und Versandart zu berücksichtigen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

4.  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.  Sollte die Kaufsache aufgrund nicht korrekter oder fehlerhafter Angaben des Kunden in Bezug auf Lieferadresse, Annahmezeiten und Ansprechpartner auf dem Transportweg verloren gehen oder beschädigt werden, trägt der Kunde die hieraus resultierenden Kosten.

6.  Sofern die Voraussetzungen des § 5 Nr. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

7.  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.  Wir haften zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.  Im Übrigen haften wir im Falle eines Lieferverzuges in Höhe von maximal 5 % des Auftragswertes.
10.  Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
11.  Verpackung, Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Mehrkosten, die durch besondere Versandwünsche des Käufers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Versandschäden sind umgehend bei Lophius Biosciences GmbH anzumelden. Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir befugt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Gefahrübergang

1.  Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2.  Auf Wunsch des Kunden kann die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

1.  Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.  Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.

3.  Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

4.  Soweit ein Mangel der Kaufsache oder Dienstleistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Kaufsache bzw. nochmalige Erbringung der Dienstleistung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, und nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

5.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung bzw. Kündigung zu verlangen bzw. ist der Kunde berechtigt, den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung zu kündigen.

6.  Wir haften nach den gesetzlichen Regelungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.  Soweit auf den Packungen unserer Produkte Lagertemperaturen angegeben sind, müssen diese unbedingt beachtet werden. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren und unter Vorlage unseres Lieferscheines erhoben werden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns angenommen.

10.  Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt wird, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Gesamthaftung

1.  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

2.  Wir übernehmen keine Haftung für die Vermarktungsfähigkeit der Kaufsache oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck oder irgendeine bestimmte Einsatzfähigkeit oder deren Sicherheit oder Unbedenklichkeit oder Unschädlichkeit für die Gesundheit. Wir übernehmen zudem keine Haftung dafür, dass durch die Benutzung der Kaufsache keine Patent- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

3.  Die Begrenzung nach § 8 Nr. 1 und 2 gilt auch dann, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

4.  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1.  Die gelieferte Kaufsache bleibt bis zum Eingang der Zahlung aller bestehenden sowie aller noch entstehenden, künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

2.  Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln

3.  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4.  Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt.

5.  Zur Verpfändungen, Abtretungen und Sicherungsübereignungen an Dritte in Bezug auf die Kaufsache ist der Kunde nicht berechtigt.

6.  Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7.  Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

8.  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 Gebrauch der Kaufsache

1.  Die Kaufsache ist ausschließlich für den wissenschaftlichen Gebrauch bestimmt.

2.  Die Verwendung der Kaufsache als Human- oder Veterinärarzneimittel, oder für medizinisch-diagnostische Zwecke ist nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen der relevanten Behörden zulässig. Darüber hinaus bedarf eine solche Verwendung unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3.  Die Verwendung der Kaufsache für die industrielle Produktion erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

§ 11 Gefahrstoffe

1.  Gefahrstoffe können nur an Kunden mit entsprechender technischer Ausstattung geliefert werden.

2.  Die Kaufsache darf nur von ausgebildetem Personal entsprechend der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen gehandhabt werden.

§ 12 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Ausführung des Auftrags elektronisch gespeichert und verarbeitete werden.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

2.  Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

3.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

AGB Download

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download im PDF-Format finden Sie hier.